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   VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70   

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https://dejure.org/2019,21094
VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70 (https://dejure.org/2019,21094)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.06.2019 - W 1 K 19.70 (https://dejure.org/2019,21094)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - W 1 K 19.70 (https://dejure.org/2019,21094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBhV § 28 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 2 Satz 3; BayBG Art. 96 Abs. 2 Satz 1
    Abgrenzung allgemeine Krankenhausleistung und Wahlleistung - Zweibettzimmer-Zuschlag bei psychosomatischer Erkrankung

  • rewis.io

    Abgrenzung allgemeine Krankenhausleistung und Wahlleistung - Zweibettzimmer-Zuschlag bei psychosomatischer Erkrankung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.02.2019 - 14 BV 17.1251

    Aufwendungen für eine stationäre psychosomatische Behandlung in

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70
    Der DRG-Fallpauschalenkatalog hat auch bei psychosomatischen Erkrankungen Relevanz (BayVGH, U.v. 22.2.2019 - 14 BV 17.1251 - juris).

    Dass sich durch eine solche Auslegung der Anwendungsbereich des § 28 Abs. 2 Satz 3 BayBhV verkleinert, ist vom bayerischen Beihilfeverordnungsgeber gerade so gewollt und deshalb kein Argument für eine vom klaren Wortlaut des § 28 Abs. 2 BayBhV abweichende Auslegung (BayVGH, U.v. 22.2.2019 - 14 BV 17.1251 - juris, zu einer vorherigen Fassung der BayBhV).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70
    Hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage in Beihilfestreitigkeiten ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abzustellen (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris Rn. 8; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 7.14

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70
    Hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage in Beihilfestreitigkeiten ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abzustellen (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris Rn. 8; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.21

    Beihilfe zu den Mehrkosten eines Zweibettzimmers in einer Privatklinik

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70
    § 28 BayBhV unterscheidet in jedem seiner Absätze zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und gesondert berechneten Wahlleistungen für die Unterkunft bis zur Höhe der Kosten für ein Zweibettzimmer (VG Würzburg, U. v. 18.2.2013 - W 1 K 11.621 - juris; so auch VG Bayreuth, U. v. 12.9.2017 - B 5 K 16.21 - juris).
  • VG Würzburg, 18.02.2013 - W 1 K 11.621

    Beihilfe; Privatklinik; Vergleichsberechnung getrennt für allgemeine

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2019 - W 1 K 19.70
    § 28 BayBhV unterscheidet in jedem seiner Absätze zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und gesondert berechneten Wahlleistungen für die Unterkunft bis zur Höhe der Kosten für ein Zweibettzimmer (VG Würzburg, U. v. 18.2.2013 - W 1 K 11.621 - juris; so auch VG Bayreuth, U. v. 12.9.2017 - B 5 K 16.21 - juris).
  • VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.4887

    Begrenzte Beihilfe für Behandlung in nicht zugelassenem Krankenhaus

    Die Verwendung des Konjunktivs deutet darauf hin, dass der Verordnungsgeber insoweit nicht auf die tatsächliche Abrechnungspraxis abstellt (vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2019 - 14 BV 17.1251, juris Rn. 21 f. zu der insoweit vergleichbaren Vorgängerfassung des § 28 Abs. 2 Satz 2 BayBhV; VG Würzburg, U.v. 25.6.2019 - W 1 K 19.70 - juris Rn. 21).
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